Private Krankenversicherung und Beihilfe: Als staatlich approbierter Psychotherapeut können
Therapien mit privaten Versicherungen und der Beihilfe
(Beamtenversorgung) abgerechnet werden. Es können Kurzzeit- und Langzeittherapien angeboten werden.
Selbstzahler: Die Kosten für Selbstzahler in der Psychotherapie
und für ein Coaching orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte
und Psychotherapeuten. Ein ermäßigter Tarif ist nach Absprache bei sozialer Bedürftigkeit möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung: Die Abrechnung mit einer gesetzl. Krankenkasse ist möglich, wenn die Krankenkasse einer Kostenerstattung zustimmt. Wir können gemeinsam einen Antrag stellen, wenn Sie keinen freien Therapieplatz bei einem Vetragstherapeuten erhalten. Dieses Verfahren wird von vielen Krankenkassen unterstützt, wenn trotz Therapiebedürftigkeit kein freier Platz beim Kassentherapeut in Aussicht ist. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten für Sie. Ich lasse Ihnen gerne ein entsprechendes Infoblatt per Mail zukommen: info@therapie-sprenger.de